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Vertretung vor den Steuerbehörden


Vermögensertragssteuer – Einkommenssteuer – Umsatzsteuer

Unsere Steuerrechtsanwälte sind spezialisiert auf die Rechtsvertretung vor zahlreichen Steuerbehörden (Kapitalertragssteuer, Einkommenssteuer, Umsatz- und Mehrwertsteuer) durch alle Instanzen und die Erlangung von Vorabentscheidungen aus Direktionen der israelischen Steuerbehörden und die Durchführung von Verhandlungen mit den verschiedenen israelischen Steuerbehörden zum Zwecke der Erreichung unterschiedlicher Steuerabrechnungen und Sonderregelungen im jeweiligen Einzelfall. Unsere Kanzlei hat besondere Erfahrung in der Vertretung von Mandanten bei freiwilligen Offenlegungsprozessen einschließlich den Inkognito-Verhandlungen.

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