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Besteuerung von Großverdienern


Unsere Anwaltskanzlei berät Privatleute in Fragen der israelischen Steuergesetzgebung. Das beinhaltet insbesondere Beratung in den Bereichen: Immobiliengeschäfte in Israel, Kapitalertragssteuer, persönliche Beratung und Begleitung von Privatleuten in Führungspositionen, persönliche Beratung und Begleitung von Ausländern mit Vermögen oder Einkommen in Israel, Beratung von Einwanderern oder Rückkehrern, Beratung bei der jährlichen Steuererklärung, Beratung in diesem Bereich in Bezug auf Kauf- und Verkauf von Aktien, Erlangung von steuerlichen Vorbescheiden, Rentenbesteuerung, Pensionsbesteuerung, altersbedingte Steuervorteile (Begutachtung der Steuerfaktoren zum Ist-Zeitpunkt/Eintrittszeitpunkt in das Rentenalter).

Umfangreiche Beratung im Hinblick auf das geltende nationale Recht und auf die Artikel der Konvention. Die Erstellung von schriftlichen Gutachten zu den oben beschriebenen Fragen.


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